Gem. einem Gerichtsentscheid ist das Beherbergungsverbot für Brandenburg derzeit nicht angemessen und somit gilt es ab sofort nicht mehr.
Die bereits vorliegenden Buchungen können durchgeführt werden, dennoch bleibt unser Ferienhaus dazwischen und danach bis zum April geschlossen, da die Situation und auch die Entwicklung der Zahlen keine Planungssicherheit für Gäste und Vermieter bietet.
Die Zahlen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der direkt an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin grenzt, gehen derzeit hoch und es gibt dort eine neue Allgemeinverfügung.
Den Wortlaut finden Sie auf dieser Seite:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/16-Allgemeinverfügung-des-Landkreises-Mecklenburgische-Seenplatte-zur-Regelung-von-Maßnahmen-zur-Begrenzung-der-Neuinfektionen-COVID-19-Übertragung-von-SARS-CoV-2.php?object=tx,2761.583.1&ModID=7&FID=2761.13814.1&NavID=2037.12&La=1&startkat=2037.16&NavID=2761.97
Bitte beachten Sie die Allgemeinverfügung, wenn Sie einen Ausflug in den Landkreis durchführen oder dort zum Einkaufen fahren. Canow gehört bereits zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Es gilt eine umfangreichere Maskenpflicht. Die Sperrstunde für Gaststätten fällt meines Erachtens nicht ins Gewicht, da die meisten Restaurants eh um 22 Uhr schließen, zumindest weit vor Mitternacht.
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